Einladungsschreiben für ein Besuchervisum
Ausländische Teilnehmer:innen müssen bei der Einreise nach Deutschland im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. EU-Bürger:innen benötigen in der Regel kein Visum. Teilnehmer:innen aus visumpflichtigen Ländern wenden sich für weiterführende Informationen an das Auswärtige Amt bzw. die deutschen konsularischen oder diplomatischen Vertretungen in ihrem Heimatland.
Als Tagungsteilnehmer:in können Sie ein Einladungsschreiben über das hier hinterlegte Formular anfordern.
Dem Formular ist eine Kopie Ihres Reisepasses beizufügen, worauf Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und die Passnummer gut erkennbar sind.
Einladungsschreiben werden ausschließlich per E-Mail und nur an Teilnehmer:innen versendet die zur Tagung registriert sind und eine Beitrag (Vortrag oder Poster) eingereicht haben.
Nach dem 21. Februar 2025 werden keine Einladungsschreiben mehr versendet.